32. Bundesemissionsverordnung Lärmschutz – Mähzeiten für Handrasenmäher
Der gute alte Handrasenmäher fällt nicht unter die seit 2006 geltende Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Für motorgetriebene moderne Gartengeräte gilt ja ein Lärmgrenzwert von 94 und 103 Dezibel je nach eingetragener Nutzleistung.
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